Kosten einer GrundstücksvermessungVermessungsgebühren

Sie möchten die Grenze zu Ihrem Nachbarn feststellen lassen?
GrenzfeststellungGrenzfeststellung zwischen
Flurstück 212 und 213

Die Gebührensätze für die Feststellung einer Flurstücksgrenze sind in der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO) des Landes Brandenburg festgelegt.

Die Kosten einer Grenzvermessung richten sich nach dem Bodenwert und setzen sich aus der Anzahl der vermessenen Grenzpunkte und der Grenzlänge zusammen.

In nebenstehendem Beispiel gehen wir von einem Baugrundstück mit einem Bodenwert von bis zu 50 € aus. Hierbei beträgt die Gebühr je Grenzpunkt 200 €. Hinzu wird je Meter Grenzlänge eine Gebühr von 7 € erhoben.

Somit ergibt sich für unser Beispiel folgende Kostenermittlung:

Leistungen Betrag in €
Tst. 5.2 Vermessung alter Flurstücksgrenzen
Bodenwert: 50 €/m² (bis 50 €)
200,00 €/Grenzpunkt * 2 GP´s = 400,00 € (A)
7,00 €/Meter Länge * 50 Meter = 350,00 € (B)
Ansatz: 100% der Grundgebühr A+B
750,00
Zwischensumme 750,00
MwSt 19% 142,50
Endsumme 892,50
Sie möchten einen Teil Ihres Grundstückes veräußern und es zu diesem Zwecke teilen lassen?
Teilungsvermessung
Zerlegung des Flurstücks 212

Auch bei einer Teilungsvermessung setzen sich die Kosten aus der Anzahl der vermessenen Grenzpunkte und der Grenzlänge zusammen.

Allerdings werden bei der Teilungsvermessung die Länge der neu gebildeten Grenze und die Längen der bestehenden Grenzen, in welche die neue Grenze einbindet, angerechnet.

In unserem Beispiel gehen wir wieder von einem Bodenwert von bis zu 50 € aus. Es ergibt sich also folgende Kostenermittlung:

Leistungen Betrag in €
Tst. 5.2 Vermessung alter und/oder neuer Flurstücksgrenzen
Bodenwert: 50 €/m² (bis 50 €)
200,00 €/Grenzpunkt * 2 GP´s = 400,00 € (A)
7,00 €/Meter Länge * 120 Meter = 840,00 € (B)
Ansatz: 100% der Grundgebühr A+B
1.240,00
Zwischensumme 1.240,00
MwSt 19% 235,60
Endsumme 1475,60

Bei einem Bodenwert bis 1 € (z.B. bei Ackerflächen) beträgt die Gebühr je Grenzpunkt 100 € und je Meter Grenzlänge 4 €.

Für die Bereitstellung der Vermessungsunterlagen und für die Übernahme der Vermessungsschriften in das Kataster fallen zusätzliche Kosten an.

Bei den aufgeführten Kostenermittlungen handelt es sich um Beispiele. Da eine Grenzvermessung von der Länge der Grundstücksgrenzen abhängig ist, ist eine Kostenermittlung immer im Einzelfall notwendig.

Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gern eine Kostenschätzung für Ihren speziellen Fall.

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