Die Grenzvermessung
Die Grenzvermessung ist ein hoheitliches Liegenschaftsvermessungsverfahren. Es werden bereits bestehenden Grenzen vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. Abweichungen, die auf willkürliche Veränderungen der Grenzzeichen zurückzuführen sind, berichtigt der ÖbVI an Ort und Stelle, beschädigte oder fehlende Grenzsteine werden aufgerichtet oder neu eingebracht.
Nach Abschluß der Vermessungsarbeiten werden die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke schriftlich zu einem Grenztermin geladen. In diesem Termin wird den Beteiligten die erneute Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen bekanntgegeben und der Grenzverlauf erläutert. Soweit Grenzen erstmalig festzustellen sind, werden entsprechende Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümer in einer Urkunde aufgenommen.
Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden in den Vermessungsschriften dokumentiert und der Katasterbehörde übergeben. Dort werden sie dauerhaft registriert und stehen für eine spätere Vermessung wieder zur Verfügung.
Eine Grenzvermessung wird notwendig, wenn auf oder in unmittelbarer Nähe der Grundstücksgrenze gebaut werden soll, und der Verlauf der Grenze nicht einwandfrei festliegt. Durch die Amtlichkeit dieser Vermessung wird die Grenze rechtsverbindlich für alle Beteiligten und ihre Nachfolger festgelegt und somit der Bestand der Bau- oder anderen investiven Maßnahme dauerhaft geschützt.
Soweit nur Unklarheiten über den rechtmäßigen Grenzverlauf bestehen und keine Baumaßnahmen an der Grenze geplant sind, kann eine Grenzanzeige ein angemesseneres und kostengünstigeres Verfahren sein. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten.
neu vermessenes Grundstück 212In nebenstehender Grafik wurde das Flurstück 212 neu vermessen und an seinen Eckpunkten neue Grenzsteine gesetzt. Die Grenzen sind damit rechtssicher festgelegt, einem Eigenheimbau steht nichts mehr im Wege.
Die Vermessung von Grundstücksgrenzen ist eine hoheitliche Handlung, es sind daher Gebühren nach dem Gebührengesetz des Landes Brandenburg zu erheben. Diese berechnen sich nach der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung.
Im Kapitel Hilfe haben wir einige Beispiele für die Kosten hoheitlicher Vermessungstätigkeiten aufgeführt. Auf Anfrage erhalten Sie eine Kostenschätzung für Ihren speziellen Fall.










