VermessungskostenVermessungsgebühren

Auf welcher Grundlage werden Gebühren für hoheitliche Vermessungen erhoben?

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure nehmen auf dem Gebiet der hoheitlichen Vermessung Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr. Wie alle Entscheidungen einer Behörde bedürfen auch Gebührenentscheidungen einer konkreten gesetzlichen Grundlage.

Das Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebG Bbg) ist Gesetzesgrundlage für die Erhebung von Gebühren. Die Gebührensätze sind in der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO) des Landes Brandenburg festgelegt. Diese werden von allen behördlichen Vermessungsstellen, seien es nun die Vermessungs- und Katasterämter oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, einheitlich angewendet. Damit wird die verfassungsgemäße Gleichbehandlung der Bürger gewährleistet.

Mit welchen Kosten muss ich für eine Amtliche Vermessung rechnen?

Die Gebühren für Tätigkeiten der Vermessungsverwaltung sind in der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO) des Landes Brandenburg festgelegt. Für Vermessungstätigkeiten gilt die Tarifstelle 5 dieser Verordnung. Eine Darstellung der Gebührensätze für die einzelnen Vermessungstätigkeiten finden Sie auf den Folgeseiten:

Für jede Vermessungstätigkeit einer Vermessungsstelle ist eine Vorbereitung von Unterlagen aus dem Liegenschaftskataster notwendig. Die Gebühren dafür werden nach Art und Umfang der zu tätigenden Vermessung erhoben. Ebenfalls entstehen Gebühren für die Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster. Die Gebührensätze sind in den Tarifstellen 3 und 5 der VermGebKO festgelegt. Über die zu erwartenden Kosten informieren wir Sie auf der Seite:

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