Grundsatz
Oberster Grundsatz meiner Arbeit ist die rechtmäßige und problemorientierte Dienstleistung für den Kunden. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, vom Staat mit der Erledigung hoheitlicher Tätigkeiten betraut, sucht für Sie eine kostengünstige, dauerhafte und dem Recht entsprechende Lösung Ihrer Anforderungen.
Berufsbild
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist beliehener Freiberufler, dem der Staat hoheitliche Aufgaben übertragen hat. Er arbeitet privatrechtlich und handelt gleichzeitig auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts wie eine Behörde. Der ÖbVI ist per Gesetz berechtigt, Liegenschaftsvermessungen auszuführen, Grenzfeststellungen und Abmarkungen vorzunehmen und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Darüber hinaus hat er die Berechtigung, auf allen sonstigen Gebieten des Vermessungswesens tätig zu werden.