Kosten einer GebäudeeinmessungVermessungsgebühren

Einmessung einer Garage

Gemäß §23 Abs.2 BbgGeoVermG ist ein neu errichtetes oder im Grundriss verändertes Gebäude durch die Katasterbehörde oder durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) einmessen zu lassen. Die Gebührensätze für die Einmessung sind in der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO) des Landes Brandenburg festgelegt.

Die Kosten richten sich dabei nach dem Wert des Gebäudes. Bei einem Gebäudewert von bis zu 50.000 € beträgt die Gebühr zur Einmessung 250 €.

Es ergibt sich folgende Kostenermittlung:

Leistungen Betrag in €
Tst. 5.1 Gebäudeeinmessung
Art der baulichen Anlage: Garage
Gebäudewert: 15.000 €
(Wertspanne 0 € - 50.000 €)
250,00
Zwischensumme 250,00
MwSt 19% 47,50
Endsumme 297,50
Einmessung eines Wohnhauses

Bei baulichen Anlagen mit einem Wert von über 50.000 € setzt sich die Gebühr aus dem Grundbetrag von 350 € zuzüglich 200 € je angefangener 200.000 € Gebäudewert zusammen.

Für ein Wohnhaus mit einem Gebäudewert von z.B. 195.000 € ergibt sich somit folgende Kostenermittlung:

Leistungen Betrag in €
Tst. 5.1 Gebäudeeinmessung
Art der baulichen Anlage: Wohnhaus
Gebäudewert: 195.000 €
(Wertspanne 50.000 € - 200.000 €)
550,00
Zwischensumme 550,00
MwSt 19% 104,50
Endsumme 654,50

Für die Bereitstellung der Vermessungsunterlagen und für die Übernahme der Vermessungsschriften in das Kataster fallen zusätzliche Kosten an.

Da sich die Kosten für eine Gebäudeeinmessung nach dem Gebäudewert richten, ist, insbesondere für bauliche Anlagen mit einem höheren Gebäudewert, eine Kostenermittlung ratsam.

Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gern eine Kostenschätzung für Ihren speziellen Fall.

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